Seit dem 22.02.2022 können wieder neue Anträge auf Sanierungsförderung nach bisherigem Muster gestellt werden. Die Bundesregierung hat weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich gilt: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie ein Kaufvertrag oder Leistungsvertrag unterschreiben.