Skip to content Skip to footer

Anhebung des linearen AfA-Satzes für Wohnungsneubau

Die im Koalitionsvertrag enthaltene Anhebung des steuerlichen Normalabschreibungssatzes für den Mietwohnungsneubau soll von 2% auf 3% erfolgen. Die Regelung soll erst für neue Mietwohngebäude gelten, die nach dem 31. Dezember 2023 fertiggestellt werden. So wird die monatliche Unterdeckung durch den erhöhten Steuervorteil eines Kapitalanlegers im Neubau deutlich reduziert. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Förderung des dringend benötigten Wohnungsneubaus.

Beispiel:

Kaufpreis einer Wohnung inkl. aller Anschaffungsnebenkosten i.H.v. 250.907 € abzüglich Grund und Boden (6%) 15.054 € ist die AfA-Bemessungsgrundlage 235.853 €

Abschreibung 2% = 4.717 €

Abschreibung 3% = 7.075 €

Dies bedeutet für die Anlegerinnen und Anleger 2.358 € mehr AfA pro Jahr. Das schafft bei einem Steuersatz von 40% ca. 943 € mehr Steuervorteil bzw. ca. 80 € mehr Liquidität im Monat. 


Das Verfahren soll 2022 noch abgeschlossen werden laut Bundesfinanzministerium. 


Leave a comment

Jetzt kostenlosen Newsletter abonnieren!